Hilfe Spielerrat

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Der Spielerrat UNItopias vermittelt bei Problemen, Unstimmigkeiten, ...
zwischen Spielern als auch zwischen Spielern und dem Pantheon und beraet
sowohl Spieler bei Anfragen, Vorschlaegen, ..., wie auch das Pantheon bei
Aenderungen, Neugestaltungen, Neubewertungen.

- rede Spielerrat:      Moeglichkeit, sich kostenlos an alle anwesenden
                        Ratsmitglieder zu wenden,
- finger Spielerrat:    Auflistung aller gewaehlten Spielerraete, anwesende
                        werden dabei mit einem * gekennzeichnet,
- schreibe Spielerrat:  Damit kannst Du (in jedem Postamt) einen Brief an
                        den Spielerrat schreiben,

Einmal im Jahr wird der Spielerrat in einer geheimen Wahl neu gewaehlt.
Naehere Informationen findest Du auch am Spielerratsbrett.

Kodex des UNItopia-Spielerrates

I) Funktion des Spielerrates

Der Spielerrat UNItopias ist ein Vermittlungs- und Kommunikationsorgan
zwischen den Spielern und zwischen Spielern und Pantheon.

Als gewaehltes Beratungsorgan hat der Rat die Aufgabe, sich Problemen
anzunehmen, die Spieler oder Spieler und Goetter betreffen. Das
Pantheon entscheidet eigenstaendig, wann der Spielerrat zu internen
Diskussionen hinzugezogen werden soll.
 

II) Rechte und Pflichten des Spielerrates

Die Mitglieder des Spielerrates haben alle Informationen, Daten o.ae.,
die ihnen von Spielern oder Goettern anvertraut werden objektiv und
vertraulich zu behandeln.

Es ist den Mitgliedern des Spielerrates nicht erlaubt, Informationen,
die ihnen in ihrer Funktion als Ratsmitglied zukommen, zu ihrem
persoenlichen Vorteil zu missbrauchen.

Der Spielerrat hat sich ausnahmslos allen, von Spieler- oder
Pantheonsseite gestellten Auftraegen, Anfragen, Vorschlaegen
usw. anzunehmen und eine Loesung des Problems zu ermoeglichen. Dies
bedeutet, dass er den beteiligten Parteien, Charakteren, Personen die
unterschiedlichen Meinungen vermittelt sowie seine beratende Meinung
dazu aeussert.

Der Spielerrat vertritt seine Meinung geschlossen in der
Oeffentlichkeit und hat durch geeignete Massnahmen kenntlich zu
machen, dass es sich dabei um die Meinung des gesamten Rates
handelt.

Der Spielerrat ist gegenueber den Spielern rechenschaftspflichtig und
muss regelmaessige Berichte ueber seine Arbeit veroeffentlichen.

III) Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder

Jedem Ratsmitglied steht es frei, in seiner Beratungsfunktion seine
persoenliche Meinung zu aeussern. Er hat dies allerdings kenntlich zu 
machen, sofern es Verwechslung mit der Meinung des gesamten Rates
geben koennte

Ein Ratsmitglied ist verpflichtet, sich immer ueber die Meinung der
Spieler und Goetter zu den jeweiligen Themen auf dem laufenden zu
halten sowie gegebenenfalls direkt die Meinung einzelner Spieler oder
Goetter zu einem Problem einzuholen. 

IV) Zuständigkeit des Spielerrates

Der Spielerrat ist Ansprechpartner fuer alle Spieler bei allen
Problemen und Diskussionen zwischen Spielern und dem Pantheon, sowie
zwischen Spielern untereinander.
   
Desweiteren ist er Ansprechpartner fuer das Pantheon, um geplante Ver-
aenderungen oder bestehende Probleme zu diskutieren und aus Spieler-
sicht zu kommentieren.
    
Der Spielerrat fungiert als "Sprachrohr in beide Richtungen". Er hat
vor allem die Interessen der Spieler gegenueber dem Pantheon zu
wahren, aber auch die im Dialog mit dem Pantheon erzielten Ergebnisse
bzw. Kompromisse gegenueber den Spielern zu vertreten.
    
Der Spielerrat ist nicht zustaendig bei,
     - programmbedingten Fehlern
     - dem Verlust von Objekten, Geld o.ae.
     - Verlust von Charakterattributen durch Tod o.ae.
     - gildeninternen Problemen
sofern dies nicht durch Verstoss von Personen gegen die Mudregeln
geschah. In solchen Faellen verweist der Spielerrat das Problem an das
Pantheon.
    
Sollte das Pantheon jedoch nicht auf die Probleme des betreffenden
Spielers eingehen, so ist es Aufgabe des Spielerrates, zwischen den
beiden Parteien zu vermitteln.

V) Legitimierung und Nachfolge des Spielerrates

Der Spielerrat UNItopias wird in freier und geheimer Wahl von allen Spielern
UNItopias auf einen Zeitraum von 12 Monaten gewaehlt. Mit Ablauf dieser Frist
wird ein neuer Rat, der wie unter VI beschrieben gewaehlt wurde, eingesetzt, 
um die Repraesentativitaet des Spielerrates zu erhalten.

Sollte ein Mitglied des Spielerrates seine Arbeit innerhalb seiner Amtszeit
niederlegen wollen oder muessen, so hat er dies dem Rat rechtzeitig 
mitzuteilen. Der gesamte Spielerrat oder einzelne Mitglieder koennen aufgrund
berechtigter und begruendeter Einwaende durch die Admins abgesetzt werden.

Im Falle eines Ausschieds einer Person aus dem Rat, bleibt dessen Platz 
unbesetzt. Verringert sich die Zahl der Ratsmitglieder auf weniger als die 
Haelfte der urspruenglichen Groesse, wie unter VI a beschrieben, werden 
sofortige Neuwahlen durchgefuehrt.

Diese erfolgen analog zu dem in VI beschriebenen Wahlmodus und ersetzen die 
naechst folgenden regulaeren Wahlen, sofern die Stimmabgabe erst nach dem 
30. September (Realzeit) eines Jahres abgeschlossen ist.

VI) Wahlmodus

Die Wahl wird offiziell angekuendigt und dauert ca. sechs Wochen, beginnend
am 15. November jeden Jahres (Realzeit). Bis zum 30. November werden
Kandidatenvorschlaege gesammelt. Vom 1. Dezember bis einschliesslich 31.
Dezember koennen die Spieler dann ihre Stimmen abgeben. Vom 1. bis zum 13.
Januar wird das Ergebnis geprueft und die Gewaehlten werden gefragt, ob sie
die Wahl annehmen. Voraussichtlich am 14. Januar wird das Wahlergebnis
prozentual bekanntgegeben und der neue Spielerrat wird eingesetzt.

Der alte Spielerrat bleibt bis zur Einsetzung des neugewaehlten Rates im
Amt.

Nicht wahlberechtigt sind Personen, die mindestens einen Charakter
im Pantheon besitzen oder als zu jung gelten. Als zu jung gilt man, wenn die
Gesamtspielzeit unter 5 Tagen liegt oder die Summe aller Faehigkeiten
(Intelligenz, Ausdauer, Geschicklichkeit, Staerke) unter 140 Punkten liegt.

Eine wahlberechtigte Person verfuegt ueber das Recht, mit einem seiner
Charaktere drei Kandidaten in den Rat zu waehlen. Waehlbar sind alle 
wahlberechtigten Personen. Eine vorherige Kandidatur ist keine Voraussetzung
fuer die Wahl in den Spielerrat. Jeglicher Versuch einer Wahlmaniuplation 
fuehrt zu einem Ausschluss der betreffenden Person von den Wahlen - sowohl
als Kandidat als auch als Stimmberechtigter.

a) Groesse des Rates
   Die Anzahl der Ratsmitglieder errechnet sich aus der Anzahl der bei der
   Wahl stimmabgebenden Waehler geteilt durch 10 (kaufmaennisch gerundet). 
   Dabei ist die Mindestanzahl 3, die Maximalanzahl 6, auch wenn sich i
   rechnerisch kleinere oder groessere Werte ergeben.

b) Gewaehlte Kandidaten
   Die Kandidaten gelten als in der Reihenfolge der auf sie entfallenen 
   Waehlerstimmen gewaehlt, sofern sie mindestens 5% der abgegebenen Stimmen 
   und absolut 5 oder mehr Stimmen auf sich vereinigen konnten.
   Sollten gewaehlte Kandidaten ihre Wahl nicht annehmen, ruecken die 
   Naechstplatzierten unter Beruecksichtigung der vorstehend beschriebenen 
   Kriterien nach.

c) Zusaetzliche Mitglieder bei Stimmgleichheit
   Werden durch Stimmanzahlgleichheit mehr Kandidaten in den Rat gewaehlt, als 
   die unter VI a bestimmte Groesse vorsieht, wird die Anzahl der Mitglieder 
   auf diese Zahl erhoeht. Die "Groesse des Rates" wird dadurch nicht 
   veraendert.

d) Unterbesetzung bei mangelnden gewaehlten Kandidaten
   Werden weniger Mitglieder in den Rat gewaehlt, als gemaess VI a moeglich 
   waeren, wird der Rat nicht aufgestockt. Damit kann es ggf. gemaess V sofort
   zu Neuwahlen kommen.